Der Beginn einer Psychotherapie kostet oftmals Mut, Überwindung und Ausdauer. In der Regel dauern Sitzungen 50 Minuten und finden einmal wöchentlich statt. Da Psychotherapie eine Prozess-Entwicklung darstellt kann die Sitzungsdauer und Frequenz individuell bei Bedarf abweichen.
In einem unverbindlichen Erstgespräch findet eine erste diagnostische Abklärung Ihrer Symptome statt, wir können Fragen und Anliegen sowie Kosten und Abläufe transparent besprechen.
Sollte sich eine Passung Ihrer Ewartungen mit meinem Behandlungsangebot ergeben können wir gerne einen Anschlusstermin vereinbaren
In ca. 5 probatorischen Sitzungen findet ein weiteres Kennenlernen, eine biografische Anamnese, weitere Diagnostik sowie Auftrags- und Zielklärung mit entsprechender Behandlungsplanung Ihrer Anliegen statt.
Im Anschluss wird ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrem Kostenträger gestellt.
Der Therapieprozess orientiert sich am gemeinsam erstellten Behandlungsplan. Wir arbeiten zusammen an Ihren Zielen. Während der Behandlung können sich Bedürfnisse, Anliegen und Ziele ändern. Die Behandlungsdauer richtet sich nach Ihrem Beschwerdebild sowie individuellen Anliegen und Fortschritten.
Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese befinden sich zum Download auf der Seite der Psychotherapeutenkammer. Zusätzliche können neben den psychotherapeutischen Sitzungen flankierende Leistungen z.B. Anamnesestelltung, Befunde oder Testdiagnostik erforderlich sein.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bzgl. der Kostenübernahme bei Ihrem Kostenträger.
Wenn ein vereinbarter Psychotherapie-Termin nicht mindestens 24 Stunden (unabhängig von den Gründen) vorher abgesagt wird und der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden kann, fällt ein Ausfallhonorar an.
Gesetzliche Krankenkasse
Als Privatpraxis ohne Kassenzulassung rechne ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren kann eine Übernahme der Kosten dennoch beantragt werden. Sprechen Sie mich gerne unverbindlich zu dieser Option an.
Private Krankenkasse
Private Krankenversicherungen erstatten in aller Regel zumindest einen Großteil der Kosten für eine Psychotherapie. Bitte klären Sie selbst vor Therapiebeginn, zu welchem Anteil Ihre Krankenversicherung die Therapiekosten übernimmt.
Die Begleichung der Therapiekosten gemäß der Gebührenordnung für Ärzte in voller Höhe entsprechend der Rechnungslegung, unabhängig von einer Erstattung durch die Krankenversicherung, ist vom Patienten selbst zu verantworten.
Selbstzahler
Sollten Sie die Psychotherapie selbst zahlen, entfallen die Formalitäten. Die Sitzungen werden privat in Rechnung gestellt. In diesem Fall erfährt kein Dritter von der Psychotherapie.
©2024 - Julia Schwab
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